Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit

Mit Anforderung des Exposés und Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und Port of Safety ein provisionsfähiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, der diese AGB beinhaltet, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Offenlegungsverbot

Die von Port of Safety übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Port of Safety, die vorher schriftlich erfolgen muss, untersagt. Verletzt der Maklerkunde diese Pflicht und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den nach diesen Bedingungen provisionspflichtigen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Maklerkunde insoweit zum Schadensersatz Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Dem Maklerkunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von Port of Safety wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt unberührt.

3. Angebote

Die Angebote von Port of Safety sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Auskünften, insbesondere des Verkäufers/Vermieters. Port of Safety übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, die Objektinformationen und -angaben auf Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Informationen wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.

4. Erstellung des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (= Nachweis) der Objektadresse bzw. des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf den Provisionsanspruch der Port of Safety bei Kauf, Tausch oder Miete. Der Provisionsanspruch von Port of Safety entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von Port of Safety ein Hauptvertrag über das genannte Objekt zustande gekommen ist. In diesem Fall ist die Mitkausalität der Vermittlungstätigkeit ausreichend. Kommt der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen oder über ein anderes von Port of Safety nachgewiesenes Objekt des Vertragspartners zustande, berührt dies den Provisionsanspruch von Port of Safety nicht, solange das Geschäft abgeschlossen ist im Zusammenhang mit dem angebotenen Geschäft steht, wirtschaftlich identisch ist oder sich in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft unterscheidet. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Gegenständen und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf und Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kaufvertrages/Tauschvertrages/Mietvertrages fällig. Die Provision wird nach Rechnungsstellung fällig. Der Port of Safety hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Kommt der Hauptvertrag ohne Mitwirkung von Port of Safety zustande, ist der Kunde verpflichtet, Port of Safety unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage für den Provisionsanspruch zu erteilen.

6. Höhe der Provision

Es gilt der in der Anzeige oder im Exposé ausgewiesene Provisionssatz. Unsere Provisionen sind im jeweiligen Angebot angegeben. Im Allgemeinen sind dies …

... bei Mietwohnungen: 2,38 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt.; bei staffelmietverträgen wird die durchschnittliche monatliche miete bezogen auf die gesamtlaufzeit als monatsmiete berechnet

... bei gewerblichen Mietobjekten: bei einer Laufzeit unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % MwSt. (= 2,38 Monatsmieten)

... bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten zzgl. MwSt. (= 3,57 Monatsmieten)

... bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten zzgl. 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer (= 1,19 Monatsmieten)

... bei Kaufobjekten: 5,95 % des notariellen Verkaufspreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Käufer. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gilt ein Provisionssatz von 3,57 % inkl. 19 % MwSt. für den Käufer und 3,57 % inkl. 19 % MwSt. für den Verkäufer.

7. Doppelaktion

Der Port of Safety ist berechtigt, für die andere Partei (Verkäufer/Vermieter/Austauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit verpflichten wir uns zur Unparteilichkeit.

8. Vorkenntnisse

Ist dem Kunden das von Port of Safety angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies Port of Safety unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und Port of Safety auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, hat er Port of Safety alle Aufwendungen zu ersetzen, die Port of Safety dadurch entstehen, dass die Vorkenntnis nicht oder zu spät angezeigt wird.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Port of Safety, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen bestimmter von Port of Safety zugesicherter Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG

Die Port of Safety ist nicht verpflichtet und nicht bereit, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen uns ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen dem Port of Safety und einem Verbraucher, bevor Sie eine Beschwerde einreichen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Offenbach am Main.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn ein Teil einer Regelung unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Bestimmung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen nicht zuwiderläuft.

Haftungsbeschränkung - Nutzungsbedingungen - Urheber- und Markenrechte

Haftungsbeschränkung

1. Port of Safety übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies gilt insbesondere für alle Informationen und Funktionen in unserem Immobilienbereich (Suche und Präsentation von Immobilien, siehe auch unsere AGB).

2. Port of Safety behält sich das Recht vor, Inhalte und Angebote jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. Daraus resultierende Schäden liegen nicht in der Verantwortung von Port of Safety.

Verweise auf Websites Dritter („Links“)

1. Links sind direkte oder indirekte Verweise auf fremde Webseiten.

2. Bevor Sie einen Link aktivieren, überprüfen Sie bitte so weit wie möglich, ob der Link legitim ist. Externe Links können jederzeit geändert werden, was außerhalb der Kontrolle von Port of Safety liegt. Bei Links, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Port of Safety liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Port of Safety von den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

3. Diese Erklärung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und für Fremdeinträge in den interaktiven Diensten.

Urheber- und Markenrecht

1. Alle genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen nicht den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

2. Alle Texte, Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichung nur mit Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt!

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